Reisende haben die Rechte, sicher und pünktlich an ihr Ziel zu gelangen. Aber manchmal kann es vorkommen, dass sie aus verschiedenen Gründen nicht befördert werden. Diese Situation wird als Nichtbeförderung bezeichnet und es gibt eine Reihe von rechtlichen Bestimmungen, die dies schützen sollen. In diesem Artikel erklären wir, was eine Nichtbeförderung ist und welche Entschädigungsrechte Reisende in solchen Fällen haben. Außerdem erklären wir, wie man diese Rechte einfordern kann.
Was ist eine Nichtbeförderung?
Nichtbeförderung bedeutet, dass eine Fluggesellschaft einem Passagier den Einstieg in seinen Flug verweigert, obwohl der Passagier alle notwendigen Dokumente vorlegen und die Bedingungen erfüllen konnte. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. wenn die Fluggesellschaft eine Änderung des Flugplans vornimmt oder wenn sie mehr Passagiere hat, als sie befördern kann.
Rechtliche Grundlagen
Passagierrechte bei Nichtbeförderung gelten in der Europäischen Union gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über den Schutz von Luftverkehrspassagieren. Diese Bestimmungen schützen Passagiere bei Nichtinanspruchnahme von Flugleistungen gegen Willkür, Diskriminierung und Ungerechtigkeit.
Wann haben Reisende Anspruch auf Entschädigung bei Nichtbeförderung?
Passagiere, die nicht befördert wurden, können unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung erhalten. Dazu muss der Flug innerhalb der EU stattfinden oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Wenn der Flug aufgrund eines Problems innerhalb der Fluggesellschaft verweigert wurde, können Passagiere zwischen 250 und 600 Euro erhalten.
So können Sie Ihre Passagierrechte einfordern
Wenn Sie nicht befördert wurden, haben Sie das Recht, sich gegen die Fluggesellschaft zu wehren. Aber manchmal ist es schwierig, die rechtlichen Bestimmungen im Einzelnen zu verstehen und den Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen. Aus diesem Grund bietet Flightright.de einen einfachen Weg, um Ihr Recht auf Entschädigung für Nichtbeförderung einzufordern. Mit dem Service können Sie Ihre Ansprüche schnell und einfach überprüfen und wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie diese direkt beantragen.
Passagiere haben in Fällen von Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung, je nachdem wie weit sie geflogen sind. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union oder von einem EU-Flughafen zu einem Nicht-EU-Flughafen beträgt die Entschädigung für Strecken bis 1500 km 250 Euro, für Strecken über 1500 km 400 Euro und für alle anderen Fälle 600 Euro. Für Flüge außerhalb der EU betragen die Entschädigungssummen je nach Entfernung zwischen 400 und 600 Euro.
Um eine Entschädigung für Nichtbeförderung zu erhalten, müssen Passagiere in der Regel beweisen können, dass sie den Flug versucht haben und dass die Fluggesellschaft verantwortlich ist. Dazu benötigen sie einen Beweis in Form von Belegen oder Unterlagen, die den Versuch des Einsteigens in einen Flug belegen. Darüber hinaus müssen sie die Verantwortung der Fluggesellschaft für ihre Nichtbeförderung nachweisen. Die Beweise können in Form von Gesprächsaufzeichnungen, Schriftstücken oder anderen Dokumenten vorgelegt werden.
Fazit: Entschädigungsansprüche bei Nichtbeförderung
Passagiere, die nicht befördert werden, haben das Recht auf eine angemessene Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004. Da der Prozess zur Einleitung eines solchen Anspruchs kompliziert sein kann, bietet Flightright.de einen Service an, mit dem Sie Ihre Entschädigung schnell und einfach beantragen können. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, auf die Sie rechtlich Anspruch haben.